Menschenrechtliche Sorgfaltspflichten
Menschenrechte entlang der Lieferkette schützen.
Die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten (Human Rights Due Diligence – HRDD) im Unternehmen wie sie im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) oder der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der EU festgelegt sind, basieren auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Die Berichtspflichten nach dem LkSG entfallen zwar ab 2026, trotzdem sind Unternehmen gefordert, soziale Nachhaltigkeit in der Lieferketten umzusetzen.
Menschenrechte in der eigenen Lieferkette zu schützen, macht Ihr Unternehmen resilienter für die Zukunft.
- Wir führen mit Ihnen eine Risikoanalyse für Ihre Lieferketten durch.
- Wir begleiten Sie bei der Implementierung des Managements menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in Ihr Risikomanagmentsystem.
- Wir erarbeiten mit Ihnen Lösungen und Maßnahmen zur Minimierung der erkannten menschenrechtlichen Risiken.
- Wir zeigen Ihnen auf, wie Sie durch die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten zur Erreichung der menschenrechtlich relevanten Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDG) beitragen können.
Sie benötigen Unterstützung? Wenden Sie sich gerne an uns!



Charta der Vielfalt