Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht und Lieferketten
Die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten (Human Rights Due Diligence – HRDD) im Unternehmen wie sie im deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) festgelegt sind, basieren auf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte. Durch das LkSG wurde die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette zu einem zentralen Instrument für soziale Nachhaltigkeit und viele Unternehmen stehen aktuell vor der Frage, wie sie das LkSG umsetzen sollen.
corsus begleitet und berät Ihr Unternehmen im gesamten Prozess der Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten nach dem LkSG:
- Wir führen mit Ihnen eine Risikoanalyse für Ihre Lieferketten durch.
- Wir begleiten Sie bei der Implementierung des Managements menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in Ihr Risikomanagmentsystem.
- Wir erarbeiten mit Ihnen Lösungen und Maßnahmen zur Minimierung der erkannten menschenrechtlichen Risiken, wir zeigen Ihnen transparent auf, wie Sie durch die Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten zur Erreichung der menschenrechtlich relevanten Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (Sustainable Development Goals – SDG) beitragen können.
Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht im Unternehmen – durch corsus gut beraten
Faire Nachhaltige Beschaffung
Öffentliche Einrichtungen können ihre starke Markmacht nutzen, um eine ökologisch und sozial verantwortliche Produktion voranzubringen und eine Vorbildrolle für einen nachhaltigen privaten Konsum einzunehmen. In einigen Produktbereichen zeigt sich bereits, dass der Markt auf die veränderte Nachfrage reagiert und sich die Lebens- und Arbeitsbedingungen entlang der Lieferkette konkret verbessern. Die öffentliche Beschaffung ist damit ein Schlüsselfaktor für eine nachhaltige Entwicklung, um gerade in heutigen Zeiten den Blick auf Menschenrechte, Umweltverantwortung und Solidarität in den globalen Lieferketten zu lenken. corsus begleitet die faire nachhaltige Beschaffung in Kommunen.