Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht im Unternehmen – durch corsus gut beraten
Die internationale Staatengemeinschaft und die deutsche Bundesregierung haben anerkannt, dass Unternehmen maßgebliche Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette tragen.
Die Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht im Unternehmen wurde in den UN Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2011 entwickelt und fand seit ihrer Aufnahme in die OECD Richtlinien für transnational tätige Unternehmen 2011 mehr und mehr Anerkennung. Der Bundestag hat in Folge im Juli 2021 das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz) beschlossen. Dieses Gesetz ist anzuwenden auf Unternehmen ungeachtet ihrer Rechtsform, die ihre Hauptverwaltung, ihre Hauptniederlassung, ihren Verwaltungssitz, ihren satzungsmäßigen Sitz oder eine Zweigniederlassung in Deutschland haben und in der Regel ab 2023 mindestens 3.000 und ab 2024 mindestens 1.000 Arbeitnehmer:innen im Inland beschäftigen.
Um Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte zu übernehmen, sollen sich Unternehmen mit fünf Aspekten der unternehmerische Sorgfaltspflicht auseinandersetzen. In Form einer Grundsatzerklärung macht das Unternehmen öffentlich die Menschenrechte zu achten und zu stärken. Es ermittelt die Risiken entlang der Lieferketten, entwickelt Maßnahmen und Verfahren, um diese in der gesamten Lieferkette zu vermeiden und die Achtung der Menschenrechte zu fördern. Zudem schafft das Unternehmen Beschwerdemechanismen für Betroffene von Menschenrechtsverletzungen, dies könnte in der Kooperation mit anderen Unternehmen oder Nichtregierungsorganisationen bzw. Gewerkschaften geschehen.
Die Wahrung von Menschenrechten ist damit nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, deren Einhaltung sichergestellt werden muss. Das Gesetzt gibt zusätzlich strategische Schritte vor, die Unternehmen in ihre Unternehmenskultur implementieren können, unabhängig von Größe oder Produkt.
corsus berät seit vielen Jahren Unternehmen zu deren sozialer und umweltrelevanter Verantwortung in der Lieferkette. Wir binden unser fundiertes Fachwissen und unsere Erfahrung in der Prozessberatung und -begleitung zur Einhaltung von Menschenrechten in der Lieferkette ein. corsus klärt die Zuständigkeit für die Human Right Due Diligence im Unternehmen, führt in die Thematik der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht ein und adressiert zentrale Fragen zum Grundverständnis von Menschenrechten. Zusammen mit Vertreter:innen des Unternehmens wird die Lieferkette nach Aufbau und Struktur und bestehender menschenrechtlicher Risiken analysiert, strukturelle Verankerung und wichtige Andockpunkte im Unternehmen identifiziert, um den weiteren Prozess der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht im Unternehmen vorzubereiten und umzusetzen. Immer mehr Unternehmen, unabhängig von ihrer Größe, nehmen sich der Menschenrechte an und fragen bei corsus an. Sie sind durch unser Angebot auf allen wichtigen Ebenen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht gut beraten.