corsus fragt nach: juristischer Input zum LkSG und zur CSDDD
corsus berät viele Unternehmen zur Umsetzung von Berichtspflichten. Der Beratungsfokus liegt nicht nur auf dem Nachhaltigkeitsreporting nach der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), sondern ebenso auf den Berichtspflichten, die sich aus dem deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und der europäischen Corporate Social Due Diligence Directive (CSDDD) ergeben. In einem Workshop hat corsus nun mit der renommierten Anwältin Roda Verheyen aus Hamburg aktuelle Entwicklungen zu den beiden Gesetzen und die juristische Perspektive auf das LkSG und die CSDDD diskutiert.
Roda Verheyen ist eine führende deutsche Umweltrechtsanwältin und Richterin am hamburgischen Verfassungsgericht. Sie hat bedeutende Umweltrechtsverfahren geführt, darunter das Verfahren, das zum wegweisenden Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2021 führte. Für Saúl Luciano Lliuya, einen Bergführer und Kleinbauern aus Peru, führt Roda Verheyen ein Verfahren gegen den Energieriesen RWE, um den Großemittenten von Treibhausgasen finanziell für die durch den Klimawandel verursachten Folgeschäden zur Rechenschaft zu ziehen.
In der Diskussion mit corsus zum LkSG und der CSDDD wies Roda Verheyen insbesondere darauf hin, dass im europäischen Lieferkettengesetz umweltbezogene Sorgfaltspflichten wie beispielsweise Biodiversität besser aufgenommen sind. So können Unternehmen ab Inkrafttreten der CSDDD nicht nur für durch den Biodiversitätsverlust bedingte Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette, sondern auch direkt für den Biodiversitätsverlust belangt werden. In der deutschen Lieferkettengesetzgebung ist dies nur bei spezifischen Themen der Fall wie Sorgfaltspflichten, die sich aus dem Minimata-Abkommen ergeben. Dadurch kommt dem Biodiversitätsmanagement in der Lieferkette eine stärkere Bedeutung zu. Für corsus ist dies sehr relevant, da unsere Beratungsleistungen auch die Implementierung von Nachhaltigkeitsmanagement in Unternehmen sowie die Berechnung des Biodiversitätsfußabdrucks, analog dem Klimafußabdruck, umfassen. Des Weiteren wurden in der CSDDD folgende Themen inkludiert:
- der Handel mit gefährdeten Arten der wilden Flora und Fauna,
- das Verfahren des Prior Informed Consent beim Import und Export von Giftstoffen und Pestiziden,
- Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen,
- die Schädigung des Weltnaturerbes sowie
- Feuchtgebiete, die Verschmutzung durch Schiffe und die Verschmutzung der Meeresumwelt durch Einleitungen.
Roda Verheyen wies auch auf die Synergien zwischen der CSDDD und der CSRD hin, zum Beispiel beim Climate Transition Plan (Art. 22 CSDDD| ESRS E1).
Das Team von corsus bedankt sich bei Roda Verheyen für den Input und die spannenden Diskussionen. Wir wünschen viel Erfolg für die weiteren Verfahren!