corsus führt Studie zu menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht durch

Unternehmen stehen in der Verantwortung, die Menschenrechte zu achten. Denn Unternehmen sind wichtige gesellschaftliche Akteure, die mit ihrer Aktivitäten und ihren Geschäftsbeziehungen das Leben der Mitarbeiter:innen im Unternehmen aber auch entlang der Lieferketten beeinflussen. Sie tragen das Risiko, dass sich ihre Geschäftstätigkeiten nachteilig auf Menschenrechte auswirken. Dies liegt unter anderem an der Globalisierung und der wachsenden Komplexität von Lieferketten. Daher bildet die unternehmerische Sorgfaltspflicht die zweite Säule der Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen. Damit wird sich die Umsetzung der menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der gesamten Lieferkette zu einem zentralen Instrument für soziale Nachhaltigkeit entwickeln und zum Standortfaktor für deutsche Unternehmen werden. corsus führt beginnend im Juni 2021 eine Studie zu menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht durch.

Anlass der Studie zu menschenrechtlicher Sorgfaltspflicht ist der im März 2021 verabschiedete Gesetzesentwurf zur unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten durch das Bundeskabinett. Ziel der Umfrage ist es, den Stand der Einhaltung der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht sowie Treiber, Ansätze und Herausforderungen in und für Unternehmen zu erheben. Unter der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht wird der gesamte Unternehmensprozess zur Einhaltung der Menschenrechte entlang der Lieferketten verstanden.

Die Daten werden selbstverständlich anonym erhoben und nicht auf Unternehmen oder Personen zurückgeführt. Die Bearbeitungszeit des Fragebogens liegt in etwa bei 10 Minuten. Bei Fragen oder Interesse an den Ergebnissen kontaktieren Sie gerne Julius Wenzig von corsus (j.wenzig@corsus.de, Tel 040 39808479).

Die Umfrage ist unter folgendem Link zu finden: https://www.umfrageonline.com/s/e961b4d

Wir bedanken uns herzlich für die Beteiligung an der Studie!

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