Menschenrechte in der Lieferkette: Durchsetzung in Gefahr – Bundesregierung schwächt Kontrollen, EU-Richtlinie weiter auf der Kippe
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) hat Bewegung in Unternehmen gebracht und Betroffenen neue Möglichkeiten eröffnet, Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette aufzudecken. Doch aktuelle Entwicklungen in Deutschland und auf EU-Ebene drohen zentrale Elemente des Gesetzes zu schwächen: Transparenz, Sanktionen, behördliche Kontrolle und ein breiter Anwendungsbereich stehen zur Disposition.
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet die deutsche Wirtschaft seit seinem Inkrafttreten im Januar 2023 menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten zu identifizieren, zu verhindern und zu bekämpfen. Besonders die Beschwerdeverfahren haben sich als zentrales Instrument erwiesen: Sie ermöglichen Betroffenen, Arbeitnehmer:innen und Gewerkschaften, Verstöße zu melden und Verbesserungen einzufordern. So führte eine Beschwerde der ecuadorianischen Gewerkschaft ASTAC gemeinsam mit den Nichtregierungsorganisationen wie European Center for Constitutional and Human Rights und Oxfam dazu, dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gegen Rewe und EDEKA wegen Menschenrechtsverletzungen auf Bananenplantagen in Ecuador ermittelt. Die Vorwürfe umfassen Gesundheitsgefährdung durch Pestizideinsatz, Verletzungen der Vereinigungsfreiheit sowie unzureichende Löhne und Arbeitsschutzstandards. Auch gegen Heidelberg Materials wurde im Mai 2026 eine Beschwerde eingereicht, die auf Menschenrechtsverletzungen in der Zementproduktion hinweist.
Doch die Praxis der Durchsetzung des Gesetzes zeigt gravierende Defizite: Beschwerdeverfahren sind für Betroffene oft schwer zugänglich, die Anonymität von Whistleblower:innen ist nicht ausreichend garantiert, und Verfahren dauern sehr lange. Zudem wurden bisher keine Bußgelder verhängt, und kaum Anordnungen zu konkreten Abhilfemaßnahmen erlassen. Auch zeigt die zuständige Aufsichtsbehörde BAFA eklatante Schwächen – bewusst unbesetzte Führungspositionen und unbesetzte Stellen auf der Ebene der Kontrolle und politische Vorgaben zur „Unternehmensfreundlichkeit“ untergraben die Durchsetzung.
Die Bundesregierung hat im September 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des LkSG (Drucksache 21/2474) vorgelegt, der seit dem 16. Januar 2026 im Bundestag beraten wird. Die geplanten Änderungen sind dramatisch: Seit dem 1. Oktober 2025 stellt das BAFA die Prüfung von Unternehmensberichten vollständig ein – als Vorgriff auf die Gesetzesnovelle, die Anfang 2026 in Kraft treten sollte. Zudem sollen Bußgelder nur noch bei schweren Verstößen verhängt werden. Die Regierung argumentiert mit Bürokratieabbau und Entlastung der Unternehmen, doch Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften warnen, dass die Abschaffung der Berichtspflichten und die Einschränkung der Sanktionen die Verbindlichkeit des Gesetzes aushöhlt.
Auch auf EU-Ebene gibt es Rückschläge: Die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD), die einen europäischen Rahmen für Sorgfaltspflichten schaffen sollte, wird weiter verwässert. Die Umsetzungsfrist wurde durch die „Stop-the-Clock“-Richtlinie und das „Omnibus I“-Paket auf 26. Juli 2028 verschoben. Zudem wurde der Anwendungsbereich massiv eingeschränkt: Statt ursprünglich Unternehmen ab 500 Mitarbeitenden sind nur noch Konzerne mit über 5.000 Mitarbeitenden und 1,5 Mrd. Euro Umsatz erfasst. In Deutschland wären damit künftig nur noch rund 150 Unternehmen betroffen – statt bisher etwa 3.000 unter dem LkSG. Außerdem wurde die harmonisierte zivilrechtliche Haftungsnorm gestrichen, sodass Unternehmen nicht mehr direkt von Betroffenen auf Schadensersatz verklagt werden können.
Das Lieferkettengesetz hat bewiesen, dass verbindliche Regeln Unternehmen zum Handeln bewegen können. Die aktuellen Pläne der Bundesregierung und der EU gehen in die falsche Richtung. Weniger Bürokratie darf nicht weniger Verantwortung bedeuten. Aus menschenrechtlicher Perspektive stellt sich die Frage: Was bleibt von verbindlicher Verantwortung, wenn Berichte wegfallen, Sanktionen reduziert und die Kontrolle abgeschwächt werden? Transparente Berichtspflichten sind kein Selbstzweck. Sie schaffen Nachvollziehbarkeit, ermöglichen öffentliche Kontrolle und machen sichtbar, ob Unternehmen Risiken tatsächlich ernst nehmen. Werden diese Instrumente gestrichen, droht das Gesetz an Verbindlichkeit zu verlieren. Um die Wirksamkeit des Gesetzes zu erhalten, müssten die Durchsetzungsmechanismen gestärkt, die Beschwerdeverfahren ausgebaut und die Aufsicht unabhängig und kompetent gestaltet werden. Andernfalls droht das Lieferkettengesetz zur leeren Hülle zu werden – ein dramatischer Rückschritt für die Menschenrechte.
Unternehmen, die menschenrechtliche Sorgfaltspflichten ernst nehmen, setzen auf professionelle Begleitung. corsus unterstützt sie dabei, die Anforderungen des LkSG und der CSDDD nicht nur formal, sondern mit ehrlichem Engagement für Menschenrechte und die Menschen in ihren Lieferketten umzusetzen. Deshalb haben wir auch die Petition der Initiative Lieferkettengesetzt zur Rettung des Lieferkettengesetzes unterzeichnet. Sie fordert Bundeskanzler Friedrich Merz auf, ein wirksames Lieferkettengesetz in Deutschland und Europa zu verteidigen und damit zu zeigen, dass wirtschaftlicher Gewinn und Verantwortung zusammengehören.



